03.04.2020 | Service für Vereine

Neue Reiseversicherungs-Bedingungen bei der DKV-Mastercard

Seit dem 01.01.2020 hat ein neuer Versicherer die Leistungen bei der Mastercard Gold DKVVerbandskreditkarte übernommen.
DKV-Mastercard

Die Leistungen wie auch die Bedingung das mindestens 50% der gesamten Reisekosten mit der Verbandskreditkarte bezahlt werden müssen, haben sich nicht verändert. Lediglich der Versicherer wurde gewechselt.

DOWNLOAD DER REISEVERSICHERUNGS-BEDINGUNGEN

Auf Seite 2 der anhängende Reiseversicherung wird der neue Versicherer SI Insurance Europe SA mit Anschrift genannt.
Wird ein Versicherungsfall geltend gemacht, muss der Karteninhaber sich direkt an den Schadensregulierer der Versicherung
Broadspire, Betreff Advanzia Claims, Jan Olieslagerslaan 41, 1800 Vilvoorde, Brussel, Belgien, Tel. 0032 2 725 9680 oder advanzia@broadspire.eu wenden. 

Es gibt zudem für die unter Abschnitt 1 – Auslands – Krankenversicherung, Seite 7 – gewährte Leistungen eine 24 Stunden Notdienst Hotline ( EURO Center)  00420 221 860658. 

Ist ein/e Leistungsberechtigte/r auf einer versicherten Reise unterwegs und benötigt Hilfe, so muss er über die 24 Stunden Hotline unverzüglich über die Situation informieren, die einen Anspruch auf Versicherungsleistungen begründen könnte. Auch bevor der Leistungsberechtigte Zusatzkosten ( z.B. Kosten durch vorzeitige Rückreise) auslöst, hat er dies vorab durch telefonische Kontaktaufnahme mit der 24 Stunden Hotline abzustimmen und genehmigen zu lassen.

Weitere Informationen zur DKV-Mastercard

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