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Künstlerin Rokude Nashiko: Paddeln in der Intimzone

Foto: YOSHIKAZU TSUNO/ AFP

Festnahme einer Künstlerin Paddeln in der Intimzone

Eine Japanerin hat ihre Vagina vermessen und mithilfe eines 3D-Druckers nachbilden lassen. Anschließend fertigte sie aus dem metergroßen Plastikteil ein Kajak. Das gefällt den Behörden überhaupt nicht.

Tokio - Mit einem 3D-Drucker lassen sich viele kreative Dinge anstellen. Das hat auch die japanische Künstlerin Rokude Nashiko festgestellt und die neue Technik für etwas - sagen wir mal - Unkonventionelles genutzt: Sie ließ ihre Vagina vermessen, speiste die Daten in einen Computer ein und ließ sich dann ein überdimensionales Abbild ihrer Genitalien drucken. Aus der metergroßen Plastikvagina fertigte sie sich dann ein Kajak und taufte es auf den Namen "pussy boat".

Mit dem Boot paddelt die Japanerin seitdem gerne über Seen und Flüsse, wie der "Guardian"  berichtet. Außerdem sammelt sie im Internet Geld, um ihr Projekt zu finanzieren - dazu verschickt sie auch die Aufnahmen ihrer Vagina an potenzielle Geldgeber.

Das gefällt den japanischen Behörden überhaupt nicht. Sie nahmen Rokude Nashiko nun nach Angaben der Zeitung wegen Verstoßes gegen Sittengesetze fest - zum zweiten Mal. Bereits im Sommer hatten Polizisten die Künstlerin, die mit bürgerlichem Namen Megumi Igarashi heißt, in Gewahrsam genommen. Anhänger der Künstlerin hatten daraufhin eine Onlinepetition gestartet und für ihre Freilassung gekämpft, Tausende unterschrieben. Wenige Tage und eine rechtliche Ermahnung später kam Rokude Nashiko dann wieder auf freien Fuß.

Ob und wie lange die Künstlerin nun in Gewahrsam bleiben muss, ist unklar. Die Beschuldigte selbst versteht die Aufregung um ihr Projekt nicht: "Ich glaube nicht, dass meine Vagina obszön ist", hatte sie dem "Guardian" zufolge nach ihrer ersten Festnahme gesagt.

Doch die Gesetze in Japan sind eindeutig: Demnach ist es verboten, seine Geschlechtsteile öffentlich zu zeigen. Sollte Rokude Nashiko wegen der Verbreitung oder des Bereithaltens von obszönem Material für gewerbliche Zwecke verurteilt werden, drohen ihr dem Bericht zufolge bis zu zwei Jahre Haft und eine Geldstrafe von umgerechnet etwa 17.000 Euro.

jbe

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