04.07.2023 | Umwelt & Gewässer

Brugga: Verlängerung der Sperrung wegen Krebspest bis zum 31.12.2023

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – als untere Wasserbehörde – ändert und verlängert die Allgemeinverfügung.
© LRA Breisgau-Hochschwarzwald

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat aufgrund der anhaltenden Krebspest in der Brugga bereits am 26.07.2019, zuletzt angepasst und verlängert am 12.12.2022 eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist bis zum 30.06.2023 befristet.

Die Allgemeinverfügung wird nun vom 01.07.2023 bis 31.12.2023 aus folgenden Gründen verlängert:

Nachdem im September 2022 erneut die Krebspest zwischen den beiden Krebssperren unterhalb des Engenwaldes ausgebrochen war, werden immer wieder tote Dohlenkrebse auch im Oberlauf gefunden. Das im Herbst begonnene engmaschige Monitoring wird 2023 monatlich fortgesetzt. Untersuchungen im Mai und Juni 2023 zeigten, dass in der Brugga zwischen den beiden Krebssperren sowie im Brugga-Unterlauf auf Höhe von Neuhäuser gar keine Dohlenkrebse mehr nachgewiesen werden konnten. Die Situation oberhalb der oberen Krebssperre ab Engenwald-Spielplatz ist unklar: Hier kommen neben lebenden auch tote Dohlenkrebse vor.


Der noch im Jahr 2021 ermittelte positive Trend wurde durch den erneuten Krebspestausbruch zunichtegemacht und belegt das weiterhin sehr hohe Risiko der Seuchenausbreitung in wesentliche, bachaufwärts gelegene Gewässerabschnitte der Brugga und ihrer Zuflüsse. Eine Beibehaltung der Nutzungsbeschränkung auf den Bruggaoberlauf mit seinen Zuflüssen bis zum 31.12.2023 ist deshalb angezeigt.
Die erfolgreich umgesetzte Trockenlegung der Verbindungsgewässer konnte bislang aber die Ausbreitung der Krebspest von der Brugga auf andere Gewässer verhindern.
Der Dohlenkrebsbestand und die Totfunde werden nunmehr weiter auf dem gesamten Bruggaverlauf regelmäßig untersucht, um die Entwicklung des Seuchengeschehens zu beobachten. Auch wenn zu befürchten ist, dass ein Großteil der Dohlenkrebspopulation verloren geht, wird die Brugga als Lebensraum erhalten bleiben. Dieser ist weiterhin durch die Krebssperren vor invasiven Arten geschützt. Nach dem Abflauen der Krebspest ist daher zu hoffen, dass zumindest eine Teilpopulation überleben wird. Falls nicht, ist das Land Baden-Württemberg gemäß der europäischen FFH-Richtlinie verpflichtet, die vom Aussterben bedrohte Art wieder anzusiedeln.

Die Allgemeinverfügung untersagt weiterhin den wasserrechtlichen Gemeingebrauch an verschiedenen oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet der Gemeinden Kirchzarten und Oberried. 
Das bedeutet, die Gewässer dürfen nicht betreten werden. Ebenso untersagt ist das Baden, das Tränken von Vieh, das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, das Fahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft wie z.B. Kajaks und Kanus und das Einbringen und Entnehmen von Stoffen oder Gerätschaften aller Art auch zum Zwecke der Fischerei. Ebenso ist auch das Entnehmen von Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs verboten. Hunde und auch andere Tiere sind durch Ihre Besitzer davon abzuhalten, die Gewässer zu betreten.  
Die Verlängerung der Allgemeinverfügung vom 26.06.2023 sowie die dazugehörige Übersichtskarte finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald  in der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen".
Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 01.07.2023
Wir bitten um Beachtung.

 

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich Umweltrecht



 

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