25.01.2019 | Umwelt & Gewässer

Glan: Verwaltungsgericht weist Klage gegen Befahrungsverbot ab

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat am 24.01.2019 die Klage eines Kanuverleihers gegen die Sperrung des Glan in Rheinland-Pfalz abgewiesen.
Bild: SGD Süd

Damit wurde das befristete Befahrungsverbot des Glan für 2018 wegen der Gefahr umstürzender Bäume nachträglich bestätigt. Zur Begründung verwies das Gericht auf ein Gutachten, das eine hohe Gefährdung von Kanuten attestiert hat und auf den Umstand, dass Kanufahrer in ihren Booten fast nicht auf umstürzende Bäume reagieren könnten. Einzelheiten sind nachzulesen unter https://vgnw.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/pressemitteilung-nr-0419/

 

Der DKV wird die schriftlichen Entscheidungsgründe abwarten und erst nach sorgfältiger Prüfung das weitere Vorgehen festlegen. Die Entscheidung betrifft nicht die aktuelle Verordnung zum Glan, gegen die rund 250 Widersprüche eingelegt wurden. Hier wird die SGD Süd die Widersprüche noch bearbeiten und ihre Entscheidung den Widerspruchführenden mitteilen.

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