Vergewaltigungs-Vorwurf gegen Kanu-Bundestrainer: Opfer muss noch einmal aussagen

Thomas K. (l.) mit seinem Anwalt

Thomas K. (l.) mit seinem Anwalt

Foto: Silvio Bürger
Von: Von STEN HORNIG

Doppelter Missbrauch oder nicht?

Die Entscheidung im Prozess gegen Ex-Kanu-Bundestrainer Thomas K. (46) wurde noch einmal vertagt!

► Mittwoch, 9 Uhr, im Amtsgericht Borna/Sachsen: K. hat auf der Anklagebank im Saal 310 Platz genommen.

Der Vorwurf: 2014 und 2015 soll er eine damals minderjährige Sportlerin sexuell missbraucht und vergewaltigt haben.

Doch war es wirklich so?

K. selbst streitet die Vorwürfe ab: „Das bin ich nicht! Ich weiß nicht, was aus mir gemacht wurde, wenn ich das höre, wird mir schlecht. Mehr als eine Umarmung auf dem Siegerpodest hat es nie gegeben.“

Die Version des vermeintlichen Opfers klingt allerdings ganz anders. Sie spricht von zwei Vorfällen!

Von einem 2014 in einem Trainingslager in Osteuropa und einem 2015 im Vorfeld eines Wettkampfs in Südamerika, bei dem sie u.a. von ihm mit einem Finger vaginal penetriert worden sein soll.

Aber: Bei ihrer rund zweistündigen Aussage verstrickt sie sich teilweise in Widersprüche und kann sich an viele Details nicht erinnern.

Jetzt steht Aussage gegen Aussage!

Staatsanwalt Michael Höhle (59): „Beweise für die Taten gibt es keine.“

Dafür aber vier andere Kader-Athletinnen, die ebenfalls als Zeugen aussagten und von einem ungewöhnlich nahen Verhältnis von K. zu den Sportlerinnen sprachen.

K., der nach Bekanntwerden der Vorwürfe Ende Oktober 2017 gefeuert wurde, drohen im Falle einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft.

Das Gericht will das angebliche Opfer ein zweites Mal befragen. Prozessfortsetzung am 19. Dezember.

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