Berührung im Bad sexuell motiviert?

Von Redaktion,

Warendorf (wst) - 2. April, Wildwasser-Rutsche im Maximare-Bad in Hamm: Ein 21-jähriger Warendorfer und eine 15-jährige Schülerin aus Hamm kommen sich im Eintauchbecken am Ende der Rutsche nah. Gibt es eine Berührung? Absichtlich oder zufällig? Der Fall wird jetzt vor Gericht verhandelt.

Grapschen oder unabsichtliche Berührung im Schwimmbad? Um diese Frage geht es bei einem Prozess um sexuelle Belästigung. Ein 21-Jähriger aus Warendorf ist angeklagt, einer 15-Jährigen aus Hamm im Eintauchbecken einer Wasserrutsche mit beiden Händen an den Po gegriffen zu habe. Wenn überhaupt, könne es eine unabsichtliche Berührung oder eine Abwehrhaltung gewesen sein, argumentiert der Verteidiger.

Am Dienstag trafen sich beide im Amtsgericht Warendorf wieder. Dem 21-Jährigen wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll ihr im durch Strudel aufgewühlten Wasser mit beiden Händen an beide Pobacken gelangt haben.

„Mein Mandant hat keinerlei Erinnerung an das Geschehene, bewusst hat er das mit absoluter Sicherheit nicht gemacht. Jeder, der schon einmal auf dieser Rutsche mit hoher Geschwindigkeit im Sitzen oder Liegen hinabgerauscht ist, weiß, dass es da vermehrt zu Körperkontakten mit anderen Menschen kommen kann“, erklärte der Verteidiger zu Beginn der Verhandlung. Auch sei es durchaus üblich, dass „man sich die auf der Rutsche oder im Strudel-Wasser befindlichen Personen schon mal mit ausgestreckten Händen vom Leib hält, um nicht mit diesen zusammenzustoßen“, so der Rechtsanwalt.

Die detaillierte Vernehmung der 15-jährigen Zeugin brachte auch keine absolute Klarheit darüber, ob der junge Mann diese absichtlich begrapscht hat, führte aber zu einem verbalen Scharmützel zwischen Rechtsanwalt und Vorsitzender Richterin. Diese monierte den Ton des Verteidigers, der für sie „gegenüber einer unter 16-Jährigen zu rau“ sei.

In das Szenario passte dann auch der Hilfsbeweisantrag des Verteidigers, die bei dem Vorfall anwesende Cousine des Mädchens als Zeugin zu laden. „Die hat nach Angaben der Geschädigten aber gar nichts gesehen“, gab die Vorsitzende Richterin zu bedenken. Gleichwohl blieb der Verteidiger, der diesen Antrag während einer zehnminütigen Verhandlungs-Unterbrechung schriftlich einreichen musste, bei seiner Forderung.

Deshalb wurde die Verhandlung vertagt. Es wird einen Fortsetzungstermin mit Zeugenanhörung geben. Ob es zur Aufklärung kommt, erscheint ungewiss.

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