29.05.2017 | Umwelt & Gewässer

Nidda: Fortsetzung des Verfahrens

Der Hessische Kanu-Verband und zwei weitere private Kläger haben jetzt frist- und formgerecht die Begründung zur eingelegten Revisionszulassungsbeschwerde eingereicht. Damit geht der Streit um Befahrungsverbote in die nächste Runde.
Siegfried Baier / pixelio.de
Im März hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Normenkontrollklage des Hessischen Kanu-Verbandes und von zwei privaten Paddlern abgelehnt und dies u.a. mit Verweis auf die Landschaftsästhetik soweit den weiten Ermessensspielraum bei Beachtung des in der Hessischen Verfassung geschützten Rechtsgutes Sport begründet. Die Revisionszulassungsbeschwerde greift diese beiden Aspekte auf und hebt hervor, dass die Ausübung des Kanusports per se nicht gegen die Landschaftsästhetik verstoßen könne. Hinsichtlich des Sports in der Verfassung wird die grundsätzliche Bedeutung der weiten Auslegung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes kritisiert, was die Überprüfung in einer weiteren Instanz geboten erscheinen lasse.

Wird der Beschwerde stattgegeben, wird in einer weiteren Instanz die Rechtmäßigkeit der Befahrungsverbote geprüft. Wird ihr nicht stattgegeben, steht der Weg zum Verfassungsgericht offen.

Die Fortsetzung des Verfahrens stößt in Kreisen des Natursports auf Unterstützung. Prof. Franz Brümmer, Vorsitzender des Kuratoriums Sport und Natur wünschte dem Kanusport bei der Mitgliederversammlung des Kuratoriums viel Erfolg auf dem Rechtsweg. Aber auch bei Naturschutzverbänden sind Zweifel am Befahrungsverbot erkennbar, da dies nicht mehr zwingend mit modernem Naturschutz in Einklang zu bringen sei.

„Trotz erheblicher finanzieller Belastungen für den Hessischen Kanu-Verband und den Deutschen Kanu-Verband, begrüße ich die Fortsetzung des Verfahrens!“ erklärte DKV-Präsident Thomas Konietzko dazu am Rande der 2. Statuskonferenz zum Bundesprogramm Blaues Band Deutschland. Gleichzeitig sagte er dem HKV nicht nur finanzielle Unterstützung des DKV zu. „Wenn in Zukunft jedem renaturierten Gewässerabschnitt Befahrungsverbote drohen, ist der Deutsche Kanu-Verband gezwungen, sich gegen Renaturierungen auszusprechen. Dies entspricht aber nicht dem Verständnis des organisierten Kanusports, der sich als Partner, und nicht als Gegner des Naturschutzes sieht!“ hob Konietzko hervor.

Der DKV wird über den Fortgang des Verfahrens an der Nidda weiterhin informieren.
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