Nachdem das mehrfach angekündigte Wassertourismuskonzept der Bundesregierung zum Wassertourismus immer wieder verschoben worden ist, wurde nun endlich am 01.07. ein Bericht des BMVI als Wassertourismuskonzept auf der Homepage des BMVI veröffentlicht. Auf 20 Seiten Text werden einige Maßnahmen vorgestellt, ohne dass dafür rechtliche oder organisatorische Maßnahmen verbindlich genannt werden.
Dazu stellt der Deutsche Kanu-Verband
fest:
Anders als der Koalitionsvertrag es eigentlich vorsieht,
enthält das Konzept mehr Einschränkungen als Förderungen für
den Wassertourismus. Verbesserungen sind nicht erkennbar, dafür
aber erkennbare Verschlechterungen. Zudem bleiben viele Punkte
offen.
Bereits mit der vorgenommenen Einteilung der Bundeswasserstraßen in sog. Haupt- und Nebengewässer wurde eine gewollte unterschiedliche Behandlung von mit Steuermitteln errichteten Bundeswasserstraßen angestrebt. Die weitere geplante Unterteilung der sog. Nebengewässer in „Freizeitwasserstraßen“ und „Naturgewässer“ lässt erkennen, dass sich das BMVI offensichtlich nur noch für den Motorbootverkehr zuständig fühlt. Bisher war dem Wassersport mehrfach erklärt worden, eine Entwidmung von Bundeswasserstraßen werde nicht angestrebt. Nun ist dies aber eine zentrale Aussage des Berichtes! Betroffen sind hier in besonderem Maße von Kanuten genutzte Gewässer.
Die angestrebte getrennte Verwaltung der Freizeitwasserstraßen und Naturgewässer einerseits und der überwiegend vom Güterverkehr genutzten Gewässer andererseits begrüßt der DKV. Sie stellt aber keine Verbesserung dar, solange die dauerhafte Sicherung dieses neuen Organisationszweiges nicht gewährleistet ist. Zudem werden besondere Bemühungen in Überlegungen gesteckt, Bundeswasserstraßen in andere Organisationsformen zu überführen und auch rechtliche Regelungen zu schaffen, um privatrechtliche Befahrungsentgelte erheben zu dürfen.
Auch wenn das Konzept derzeit keine Befahrungsmaut für motorlose Boote vorsieht, bleibt eine Antwort auf die Frage nach Schleusennutzungsgebühren offen. Ungeklärt bleibt ebenfalls die Frage, wie weitere Befahrungsverbote aus Naturschutzgründen auf den sog. Naturgewässern nach deren Entwidmung vermieden werden sollen.
„Mit diesen Plänen wird Wassertourismus, insbesondere Kanutourismus, in Deutschland nicht gefördert sondern behindert!“ lautet daher das ernüchterte Fazit von DKV-Vizepräsidentin Freizeitsport, Isa Winter-Brand, die mit dieser Einschätzung nicht alleine steht. Aus diesem Grunde haben Wassersport, Wasserwirtschaft und Wassertourismus eine gemeinsame Erklärung erarbeitet, die alternative Vorschläge aufzeigt.
Weitere Informationen:
Deutscher Kanu-Verband e.V.
Ulrich Clausing
Geschäftsführer Freizeitsport
0203 / 9975930
Ulrich.Clausing@kanu.de
Die Gemeinsame Erklärung der Spitzenverbände des
Wassersports, der Wasserwirtschaft und aus dem
Tourismus
finden Sie hier.